Foilverbot auf sächsischen Seen

Foilverbot auf sächsischen Seen

Zur Einstufung des Wingsurfens hat das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr jetzt eine neue Stellungsnahme veröffentlicht. Wing- und Windsurfen bleiben erlaubt - nur ohne Foil.

von Sven Block
Das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr revidiert damit die Entscheidung Wingsurfen dem Kitesurfen gleichzustellen und hebt das Wingsurf-Verbot auf. Kitesurfen ist nach § 7, Abs. 3 (Weitere Einschränkungen, Punkt 2) der Sächsischen Schifffahrtsverordnung auf sächsischen Gewässern verboten. Die Revision macht grundsätzlich deutlich, dass das Wingsurfen aufgrund des Fehlens der langen Leinen eine eher dem Windsurfen artverwandte Sportart ist, eine Position die auch vom VDWS vertreten und jetzt in der Stellungsnahme bestätigt wird: Wingsurfen, so heißt es, sei eine „mit Surfbrett und direkt geführtem Segel ausgeübte Sportart - wie das Wind-/Segel-Surfen auch“ und stelle keine „gefahrgeneigte Nutzung“ dar.

Wingsurfen erlaubt - Foilen verboten


Das Staatsministerium begründet diese Entscheidung allerdings auch mit der „maximal erreichbaren Geschwindigkeit von lediglich 20 - 25 km/h“ die beim Wingsurfen zu erreichen sei und erteilt so den „systematische(n) Erweiterungen am Wing-Surf-Sportgerät“ eine Absage. Die Anbringung „motorische(r) Antriebe, auftriebserhöhende(r) Bordan- oder -umbauten“ am Sportgerät ist nicht erlaubt, wenn das Sportgerät auf Gewässern eingesetzt wird.

Dieses Verbot mag für den Sportausübenden merkwürdig klingen, schlummert aber latent schon in der Sächsischen Schifffahrtsverordnung, die in § 7 maximale Fahrgeschwindigkeiten für Kleinfahrzeuge von 30 km/h vorsieht. Technische Maßnahmen, die zur Erreichung höherer Geschwindigkeiten beitragen, so das Ministerium, erhöhen „die Gefahrneigung deutlich“ und sind untersagt. Wer moniert, die Entscheidung sei undifferenziert, weil auch mit dem „normalen“ Windsurfboard mit Finne höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, bewegt sich auf dünnem Eis.

Die Entscheidung betrifft nicht nur das Wingfoilen, sondern auch das Foilen mit dem Windsurfboard auf nicht eigens ausgewiesenen Bereichen und bedeutet somit eine erhebliche Einschränkung für alle, die ein Foil nutzen. Für den jungen Wingsurfsport ist die Einschränkung immens, weil der Einsatz eines Wings ohne Foil nur bedingt Sinn macht.

Die Entscheidung des Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann durchaus für andere Bundesländer eine Signalwirkung haben, Wingsurfen, Wingfoilen und das Windsurfen mit dem Foil zukünftig in gleicher Form einzustufen.

Foto: GA Sails