Klage gegen das Foilverbot in Sachsen

Klage gegen das Foilverbot in Sachsen

Der Surf- und Kiteverein Leipzig geht jetzt mit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage direkt gegen das Foilverbot in Sachsen vor und bittet um Hilfe.

von Sven Block
Bereits im Mai hatte das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Entscheidung das Wingsurfen dem Kitesurfen gleichzustellen revidiert und das Wingsurfverbot aufgehoben, die Wassersportgemeinde dabei aber mit einem etwas perplexen, generellen Foilverbot geschockt. Die Anbringung „motorische(r) Antriebe, auftriebserhöhende(r) Bordan- oder -umbauten“ am Sportgerät ist nicht erlaubt, wenn das Sportgerät auf Gewässern eingesetzt wird. Wer in Sachsen fortan auf einem Foil auf nicht erlaubten Fahrzonen unterwegs war, riskierte eine nicht unerhebliche Strafe.

Zu befürchten war und ist, dass die Entscheidung des Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr durchaus für andere Bundesländer eine Signalwirkung hat und eine bundesweite Regelung in Kraft tritt. Diese hätte dann erhebliche Auswirkungen für alle, die ein Foil verwenden - egal ob im Zusammenspiel mit einem Wing, einem Kite oder einem Windsurfsegel.

Beteiligungsgespräche mit verschiedenen Interessensgruppen, wie Vertreter des SMWA, der Landesdirektion Sachsen (LDS), des Verbands Deutscher Wassersportschulen (VDWS), des Sächsischen Segelverbands (SSV), der German Standup Paddle Association (GSUPA), der Wasserschutzpolizei sowie anderer Ministerien, führten nicht zu einem Kompromiss oder einem offenen Dialog, sondern zu Erwägungen des Ministeriums, das Foilverbot ggf. lieber gleich direkt ins Schifffahrsgesetz aufzunehmen.

Die fünf Mitglieder des Surf- und Kiteverein Leipzig, Prof. Dr. Alexander Carôt, Philipp Kümpel, Dr. Christian Martin, Klaus Tiefenbacher und Matthias Rüde, haben sich daher entschlossen den Klageweg zu bestreiten und schalten hierzu den Kölner Rechtsanwalt Dr. Cedric Meyer, einem Verwaltungsrechtler mit Affinität zum Wassersport, ein. Außerdem wird der Prozess freundlicherweise von Johannes Becher aus der Wingfoil-Szene Nordrhein-Westfalen unterstützt.

„Damit bilden wir die unterschiedlichen Interessenslagen für den Grundstein der Klage ab, die wir im Namen alle Foiler führen möchten. Die Klage wird aktuell ausgearbeitet und soll schließlich dem Landesverwaltungsgericht in Dresden vorgelegt werden. Wir hoffen, dass wir diese noch in diesem Monat (Oktober 2022) einreichen können“, kündigen die Mitglieder an und werben um eine Spende, um die Prozesskosten aufbringen zu können. „Wir gehen davon aus, dass die Klage beim Landesverwaltungsgericht in Dresden je nach Ausgang des Verfahrenskosten von bis zu 15.000 Euro verursachen wird. Darin enthalten sind Anwaltskosten, Gerichtskosten und sonstige Auslagen“, heißt es auf der Internetseite des Vereins. Sollte in dem Verfahren das Ziel nicht erreicht werden, sind weitere Verfahren bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht zu befürchten.

Wer mit einer Spende dem Verein helfen möchte, findet hier alle Informationen dazu: skvl.de.