Sachsen hebt das grundsätzliche Foil-Verbot auf

Sachsen hebt das grundsätzliche Foil-Verbot auf

Kompromiss beim Foilverbot in Sachsen in Sicht. Laut Medienberichten soll das Foilen in Kürze eingeschränkt auf den Seegebieten in bestimmten Zonen wieder erlaubt sein.

von Sven Block
Wegen gefahrgeneigter Nutzung hatte das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Verwendung von Foils auf sächsischen Gewässern untersagt und die Verwendung fortan für strafbar erklärt. Alle „motorische(r) Antriebe, auftriebserhöhende(r) Bordan- oder -umbauten“ seien untersagt, weil grundsätzlich Gefahr bestünde, dadurch Geschwindigkeiten zu erreichen, die laut der Sächsischen Schifffahrtsverordnung über der erlaubten Maximalgeschwindigkeit liegen könnten.

Fünf Mitglieder des Surf- und Kiteverein Leipzig, Prof. Dr. Alexander Carôt, Philipp Kümpel, Dr. Christian Martin, Klaus Tiefenbacher und Matthias Rüde hatten sich entschlossen gegen diese pauschale Entscheidung des Ministeriums vorzugehen und hierzu mit dem Kölner Rechtsanwalt Dr. Cedric Meyer einem Verwaltungsrechtler mit Affinität zum Wassersport beauftragt Klage einzureichen. Jetzt lenkt das Ministerium ein und hebt das grundsätzliche Verbot des Foilsports auf den sächsischen Gewässern auf.

„Wir werden mit den Landkreisen Zonen in den Seegebieten einrichten, wo der Sport ausdrücklich erlaubt ist“, äußerte sich Ministeriumssprecher Jens Jungmann (46) laut Medienberichten jetzt zur Aufhebung des Verbots.

Für die Initiatoren der Klage wäre das ein passabler Weg, um ihren Sport wieder in der nahegelegenen Umgebung ausüben zu können. Welche Flächen und Seen fürs Foilen freigegeben werden, steht zurzeit noch nicht fest.

Foto: Starboard Windsurfing