Corona-Update: Windsurfen verboten? Bis jetzt nicht!

Corona-UpdateWindsurfen verboten? Bis jetzt nicht!

Gute Nachricht vorweg: Windsurfen ist trotz der Corona-Pandemie in Deutschland - rein rechtlich - nicht verboten. Dies gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen - und ist auch nur eine Momentaufnahme, die Leitlinien, Erlasse und Verordnungen der jeweiligen Gesetzgeber können sich von heute auf morgen ändern.

von Lars Niggemeyer
Die Kanzlerin hat ein Herz für Surfer
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben sich am 22. März auf Leitlinien zum Umgang und zur Bekämpfung des Corona Pandemie geeinigt. Diese werden wohl mindestens für die nächsten zwei Wochen gelten.

Unter Punkt vier der Leitlinie steht explizit, dass neben dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, Arztbesuche und Hilfe für andere, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft weiter möglich bleiben.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Windsurfer alleine zum Spot kommt, alleine auf der Wiese aufriggt und alleine aufs Wasser geht, sollte das ziemlich genau der Vorstellung Angela Merkels von erlaubtem Sport entsprechen.

Surfen auf Nord und Ostsee bleibt erlaubt

Die Rechtslage auf Landesebene sieht deutlich komplizierter aus. So hat jedes Bundesland eigene Regeln was die Bekämpfung des Virus angeht.

So hat das Land Schleswig-Holstein in § 4 Abs. 3 f) der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung die Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen befohlen.
Corona-Update: Windsurfen verboten? Bis jetzt nicht!
Corona-Update: Windsurfen verboten? Bis jetzt nicht!
Corona-Update: Windsurfen verboten? Bis jetzt nicht!
Dies hat keinen Einfluss auf die sowieso schon verwöhnten Nord- und Ostsee-Surfer, die in einem Bundesland mit direktem Zugang zur Nord- und Ostsee leben. Das Meer ist keine „Anlage“. Anders sieht es mit Windsurfern aus, die ein Vereinsheim am Baggersee als Ausgangspunkt ihrer Windsurf-Session verwenden. Selbst wenn diese völlig alleine im Vereinsheim wären - die Nutzung bleibt verboten.

Als alleiniger Individual-Sportler sollte das Windsurfen in der Regel also kein Problem darstellen.

Problematisch wird es erst, wenn der Spot voll wird. Gemäß § 5 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung von Schleswig-Holstein sind Zusammenkünfte in Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Auch wenn die Landesregierung mit dem Wort „Einrichtungen“ wohl eher keine überfüllten Surf-Parkplätze im Blick hatte, und es sich dabei wohl auch nicht um eine Sport-Einrichtung handelt, kann man schon erahnen, dass „Zusammenkünfte“ eines Haufens von Surfern auf einem abgelegenen Feldweg - seien sie auch zufällig und ungeplant - der Regierung bald ein Dorn im Auge sein könnten.

Grundsätzlich ist das Zusammentreffen mehrer Surfer sowieso verboten: Nach Punkt 9 der Allgemeinverfügung des Landes ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

Solange sich zwei Surfer am Spot verabreden und dabei mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten, ist also alles Chico. Problematisch wird es erst, wenn sich der Spot und der Parkplatz füllt.
Corona-Update: Windsurfen verboten? Bis jetzt nicht!
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Ausgangsbeschränkung in Bayern
Deutlich dramatischer sieht die Lage in Bayern aus. Während das ländliche Schleswig-Holstein nicht einmal als Risiko-Gebiet zählt, sieht die Lage im Großraum München ganz anders aus.

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat drastisch reagiert und den Bürgern Bayerns per Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes am 20. März 2020 eine Ausgangsbeschränkung verpasst, die inzwischen sogar streng von Polizisten überwacht wird.

In Bayern ist aktuell das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Jetzt kommt aber der interessante Teil für die Bayerischen Surfer: Triftige Gründe sind insbesondere Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.

Sprich: Solange man alleine oder mit seinem Lebensgefährten surfen geht (und der Parkplatz leer ist) ist auch das Windsurfen in Bayern noch nicht verboten.

Strafen
Dass Surfen erlaubt bleibt, ist zwar schön und gut, aber was ist, wenn man mit fünf Leuten im Auto zum Spot fährt, dort jeder Parkplatz besetzt ist, man sich nur mit 10 cm Abstand zum Nebenmann umziehen kann - und einen dann zu allem Überfluss die Polizei oder das Ordnungsamt erwischt?

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können richtig teuer werden. Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern gelten zum Beispiel als ein Verstoß gegen § 73 IfSG und sind als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bewehrt. Auch wenn diese astronomische Summe in der Höhe wohl nur gegen Dax-Vorstände verhängt wird, das Risiko einer Geldbuße bleibt.

Wahrscheinlicher ist aber, dass euch das Ordnungsamt einen einfachen Platzverweis ausspricht und euch nach Hause schickt.

Ergebnis
Zusammenfassend kann man also festhalten, dass Windsurfen als Individualsport nicht verboten ist. Eher im Gegenteil. Alleine auf dem Meer Sport zu machen wird sich unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten wohl niemals verbieten lassen, selbst wenn die Pandemie schlimmer wird.

Aber - und das ist ein großes Aber - diese Aussage gilt nur für den Windsurfer der alleine losfährt und alleine den Parkplatz und Spot nutzt. Und - das hat sich am vergangenen Wochenende gezeigt - ist nicht immer gegeben. So wurden in Damp, wegen des großen Betriebs auf dem Parkplatz und auf dem Wasser, die Surfer und Windsurfer von der Polizei - wenn auch sehr freundlich - vom Wasser fern gehalten. Unseren Artikel dazu findet ihr hier.

Einen Abriss der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Windsurfsport findet ihr hier.

Quellen:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/
www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf

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